AGB

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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss (1)Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der rBITech GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, D-93053 Regensburg gegen Entgelt erbrachten IT-Dienstleistungen und Produkte. (2) Kunde im Sinne dieser AGB sind alle Unternehmen, juristische Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Verbraucher, die die Leistungen rBITech GmbH in Anspruch nehmen möchten. (3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag mit rBITech GmbH zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (4)Sofern der Vertragspartner ebenfalls AGBs verwendet, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug AGBs zustande. Soweit die verschiedenen AGBs inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser AGBs nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Vertragspartners nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen. (5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen rBitech GmbH und dem Kunden, auch wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen dieser AGBs werden den Vertragspartnern durch E-Mail an die bei Beginn des Vertragsver- hältnisses vom Kunden genannte E-Mail-Adresse oder schriftlich 6 Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB in Kenntnis setzen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb 4 Wochen schriftlich Widerspruch erhebt. (6) Kostenvoranschläge, Werbeprospekte und die Website der rBITech GmbH stellen jeweils eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes dar. Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von rBITech GmbH, spätestens jedoch mit der Erbringung der Leistung an den Kunden zustande. Bei Fristsetzung ist dem Leistungspflichtigen eine Erfüllungszeit von mindestens 10 Werktagen zu gewähren. Der Leistungspflichtige hat unverzüglich auf eine Fristsetzung zu reagieren. Angebote der rBITech GmbH bleiben unverbindlich und freibleibend. (7)Sollten Teile der Bedingung nicht nicht wirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

§ 2 Leistungserbringung (1)Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung geplant. (2)Die in Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Termine sind geschätzte Zeiten. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden von rBITech GmbH ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. (3)Wenn rBITech GmbH auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder durch höhere Gewalt oder andere unverschuldete Umstände in der Leistungserbringung behindert ist, dann verlängern sich die Fristen angemessen. Der Auftraggeber wird über die Behinderung informiert und ihm wird nach Beendigung der Behinderung ein neues Fristenkonzept vorgelegt.

§ 3 Leistungsänderungen (1) Änderungen und Erweiterungen des jeweiligen Einzelauftrags kann der Kunde bei Werkvertrags- leistungen bis zum Zeitpunkt der Abnahme und bei Werklieferungsleistungen bis zum Zeitpunkt der Übergabe verlangen, wenn sie erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. (2) Der Kunde wird die entsprechenden Änderungen und Erweiterungen rBITech GmbH unverzüglich schriftlich mitteilen. rBITech GmbH wird diese im Rahmen eines Änderungsverfahrens bearbeiten. Im Rahmen dieses Änderungsverfahrens wird der ursprüngliche Vertragsinhalt von rBITech GmbH an die Änderungen oder/und Erweiterungen, einschließlich der sich daraus für den Kunden ergebenden Terminverschiebungen und Vergütungs- erhöhungen angepasst. (3) Ist die Abweichung vom ursprünglichen Vertrag wesentlich, wird rBITech GmbH ein neues Angebot erstellen, in dem der geänderte bzw. erweiterte Leistungsumfang, sowie die Gegenleistung dargestellt wird.

§ 4 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers (1)Der Kunde beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet zur Verfügung gestellte Systeme unver- züglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind rBITech GmbH unverzüglich in schriftlicher Form bekannt zu geben. (2)Der Auftraggeber hat etwaige, ihm von rBITech GmbH übermittelte Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt aufzubewahren. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige schriftliche Verein- barung mit rBITech GmbH dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen. (3)Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von rBITech GmbH zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen und den mit rBITech GmbH getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.

§ 5 Zahlung, Vergütung, Vorbehalt (1)Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, außer der Umsatz wäre von der Umsatzsteuer befreit. rBITech GmbH ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung/Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die rBITech GmbH Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen. (2)Vergütungen werden in der Regel nach deren Erbringung von rBITech GmbH in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal monatlich. Ausnahmen bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. rBITech GmbH kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 30 Tage beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad. (3)rBITech GmbH behält sich das Eigentum und die Rechte auch im Falle der Überlassung von Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.

§ 6 Abnahmen (1)Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel schriftlich mitzuteilen oder die Abnahme schriftlich zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine schriftliche Abnahme erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 Gewährleistungen (1)Verweigert der Auftraggeber eine Überprüfung der gerügten Mängel, wird rBITech GmbH von der Gewährleistungspflicht entbunden. (2)Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge als beseitigt. (3)Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die nach Übergabe an den Auftraggeber infolge von fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Missachtung von Hinweisen von rBITech GmbH oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. (4)Werden vom Auftraggeber oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

§ 8 Nutzung der Leistungen (1) Ist die Erstellung eines Werkes Gegenstand des Vertrages, zwischen rBITech GmbH und dem Kunden, das unter den Schutz des Urheberrechtsgesetzes fällt, so unter- liegen auch die Entwürfe und Reinzeichnungen dem Urheberschutz. Soweit nicht anders vereinbart, räumt rBITech GmbH dem Kunden an den vertraglich geschuldeten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht ein, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. (2) Eine weitergehende Nutzung, als in Absatz 1 beschrieben, ist dem Kunden untersagt, insbesondere ist es untersagt Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen rBITech GmbH und dem Kunden. (3) Urheberrechtlich geschützte Werke von rBITech GmbH dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von rBITech GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt rBITech GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten verein-barten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt eine allgemein angemessene übliche Vergütung als vereinbart. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz (1)Zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung ist es notwendig, dass kundenspezifische Daten bei rBITech GmbH gespeichert werden. Diese Daten unterliegen dem Daten- schutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme von der „Nicht-Weiterleitung“ der Daten kann nur durch gesetzliche Gegebenheiten oder durch behördliche Aufforderungen erfolgen (vgl. AGB §4 f). Weiterhin versichert rBITech GmbH ausdrücklich, dass weder Postadressen, Telefon-/Faxnummern noch EMail-Adressen zu gewerblichen Zwecken weitergegeben werden (vgl. AGB §2 g). (2)Die zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Server werden in einem firewallgesichterten Netz betrieben. Die abgelegten Daten werden – soweit nicht vertraglich ausgenommen – regelmäßig gesichert. (3)Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E- Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

§ 10 Eigentumsvorbehalt (1)rBITech GmbH behält sich das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen aus dem Einzelauftrag oder aus anderen gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen, auch wenn sie später entstanden sind, vor. Gegenüber Ver- brauchern behält sich rBITech GmbH das Eigentum an den Vertragsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen aus dem Einzelauftrag vor. (2)Der Kunde hat rBITech GmbH bei Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte rBITech GmbHs zu unterrichten.

§ 11 Haftung des Kunden für Inhalte (1)rBITech GmbH ist für die Inhalte, die der Kunde gem. § 11 Absatz 1 und 3 dieser AGB bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist rBITech GmbH nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte rBITech GmbH wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich der Kunde, rBITech GmbH von jeglicher Haftung freizu- stellen und rBITech GmbH die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

§ 12 Gewährleistung (1) Ist eine Werkleistung oder ein Kauf Vertragsgegenstand und verfügt das Werk oder die Kaufsache nicht über die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung, ist rBITech GmbH zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt und, soweit diese nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es rBITech GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nicht, den Mangel zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. (2) Sämtliche Gewährleistungspflichten verjähren nach einem Jahr. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren, wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, nach zwei Jahren, bei einem Werkvertrag nach einem Jahr. (3) Die Verjährung beginnt bei Kaufsachen mit Übergabe und bei Werkleistungen mit Abnahme. (4) Bei der Fristsetzung für die Nachbesserung oder Mängelbeseitigung ist der Kunde verpflichtet, rBITech GmbH einen nach den konkreten Umständen und Besonderheiten des Ein- zelfalls als angemessen anzusehenden Zeitraum zu gewähren. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Kunden erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Setzt der Kunde rBITech GmbH eine Frist zur Beseitigung von Mängeln, hat der Kunde nach erfolglosem Frist- ablauf unverzüglich schriftlich zu erklären, wie mit dem Vertrag weiter verfahren werden soll. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, kann rBITech GmbH davon ausgehen, dass der Vertrag unverändert fortbestehen soll. (5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, deren Ursache auf den Kunden, insbesondere die von ihm zur Verfügung gestellten bzw. verwendeten Geräte und Informationen, Bedienfehler, Nicht- beachtung von Sicherheitsmaßnahmen, Nachlässigkeiten des Kunden bzw. dessen Mitarbeiter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Bei Software erstreckt sich die Gewährleistung auch nicht auf Män- gel, die durch Abweichen von den für das Programm vorgesehenen Einsatzbedingungen oder auf einen unerlaubten Eingriff in die Software durch den Kunden verursacht werden. (6) Stellt sich im Zuge von Nachbesserungsarbeiten heraus, dass die gerügten Mängel nicht rBITech GmbH zuzurechnen sind, ist diese berechtigt, dem Kunden den Zeitaufwand und die entstandenen Kosten entsprechend ihrer üblichen Vergütungssätze in Rechnung zu stellen. (7) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet rBITech GmbH nicht.

§ 13 Haftung (1) rBITech GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässig- keit haftet rBITech GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese summenmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht gegenüber Verbrauchern. (2) Im übrigen ist die Haftung für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. (3) rBITech GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen oder für Schäden, die aufgrund außerhalb des Einflussbereichs von rBITech GmbH stehenden Umständen eingetreten sind. Damit haftet rBITech GmbH insbesondere nicht für die Funktionsfähigkeit von Leitungen vom und zum Server, insbesondere Telefon- und anderen Leitungen zum Zwecke der Datenübertragung. Ebenso haftet rBITech GmbH nicht bei den Server betreffenden Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, auf die rBITech GmbH keinen Einfluss hat. (4) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet rBITech GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzu- führen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. (5) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von rBITech GmbH. (6) Die Haftung von rBITech GmbH für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitgliedern der Geschäftsführung oder leitenden Angestellten von rBITech GmbH verursacht worden sind, sowie eine eventuelle Haftung von rBITech GmbH für gegebene Garantien, für die Verletzung von Urheberrechten Dritter und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. (7) Die verschuldensunabhängige Haftung von rBITech GmbH als Vermieter für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel wird ausgeschlossen. § 14 Verschiedenes (1)Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen (2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit rBITech GmbH ist Regensburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: Regensburg, 05.05.2021
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